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GSW Gönnecke • Siebenmorgen • Wasmuß Partnerschaft mbB Steuerberater • Wirtschaftsprüfer

Transaktionsberatung

Der Verkauf des eigenen Unternehmens oder der Erwerb eines anderen Unternehmens - eines der schwierigsten Beratungsfelder, in dem wir über umfangreiche Erfahrung verfügen.

Unternehmensverkauf

Im Falle des Unternehmensverkaufs sind es oft die vermeintlichen guten Kontakte, die einem das eigene Unternehmen zu einem "fairen" Preis abkaufen wollen. Selbstverständlich soll alles im guten Vertrauen und möglichst reibungslos ablaufen. Ist der Notarvertrag aber erst unterzeichnet zeigt sich in der Praxis leider schnell, dass es mit dem Vertrauen nicht soweit her ist. Versehentlich mitverkaufte Bilanzgewinne, unzureichende Kaufpreisdefinitionen (was ist eigentlich das Working-Capital und wieviel davon ist tatsächlich betriebsnotwendig?), Asset Deals ohne Übergang von Arbeitsverhältnissen oder auch umfangreiche verkäuferunfreundliche Garantien mit der Folge späterer Kaufpreiskürzungen - für all das zahlen schlecht beratene Verkäufer viel Lehrgeld.

Wollen Sie nicht zu dieser unglücklichen Sorte von Verkäufern gehören? Dann sprechen Sie uns an. Wir stehen von Anfang an ausschließlich an Ihrer Seite und können Ihnen auch Empfehlungen für wirklich transaktionserfahrende Anwälte und Notare aussprechen. Sicherlich kostet solche eine Beratung einiges an Geld - aber ohne Beratung durch Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / Rechtsanwälte verlieren viele Käufer durch Unachtsamkeit oft Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Wir bewahren Sie davor.

Unternehmenskauf

Ähnliches gilt auch beim Unternehmenskauf. Auch hier erleben wir leider immer wieder dass Käufer unvorbereitet Unternehmen erwerben. Fragen nach Risiken, Belastbarkeit der historischen Zahlen, Vorhandensein von Vorratsvermögen, Werthaltigkeit von Forderungen oder Verkäufergarantien und variablen Kaufpreisbestandteilen (Earn-Out-Klauseln) sind leider auch heutzutage noch für viele Kaufinteressenten unbekannt. Binden Sie uns ein - idealerweise bevor Sie in die ersten Gespräche mit dem Verkäufer gehen - damit es im Nachgange für Sie nicht zu einem bösen Erwachen kommt.

Ablauf einer Transaktion

Um Ihnen einen Überblick über den möglichen Ablauf einer Transaktion zu geben, haben wir im Folgenden die wesentlichen Schritte aufgeführt:

  • Teambuilding - Sie brauchen Partner - erster Ansprechpartner ist der Steuerberater / Wirtschaftsprüfer Ihres Vertrauens.
  • Kontakt zum Interessenten - Nehmen Sie unverbindlichen Kontakt mit dem Interessenten auf und prüfen, ob und ggf. unter welchen Aspekten tatsächliches Interesse am Kauf / Verkauf des Unternehmens besteht. Neben wirtschaftlichen Aspekten (Kaufpreis, Überleitung durch den bisherigen Eigentümer, Weiterbeschäftigung des bisherigen Eigentümers) sind auch rechtliche Fragen (z.B. Verkauf der Gesellschaftsanteile = Share Deal oder Verkauf der Wirtschaftsgüter = Asset Deal) abzuwägen.
  • Absichtserklärung - Sind Sie sich mit dem Interessenten über den Rahmen (Kaufpreisermittlung, Zeitschiene, Ablauf) im Wesentlichen einig geworden sollte eine schriftliche Absichtserklärung (Letter of Intent) geschlossen werden. Diese hält den Verhandlungsstand sowie weitere Aspekte, wie z.B. Schadenersatzregelungen oder eine Verschwiegenheitsvereinbarung, fest. Spätestens an dieser Stelle ziehen wir einen transaktionserfahrenen Rechtsanwalt hinzu.
  • Due Diligence - Nun werden mit der nötigen Sorgfalt zwischen Käufer und Verkäufer umfangreiche Daten ausgetauscht (Jahresabschlüsse, interene Zahlen, Verträge, sonstige Beurteilungen der wirtschaftlichen Lage) um die Informationsungleichheit zugunsten des Käufers zu verringern. Aber auch der Käufer muss Informationen liefern - so ist zu bestimmen, welche rechtliche Einheit kaufen wird und ob der Käufer überhaupt in der Lage ist zu kaufen (Stichwort Bonität oder öffentlich-rechtliche Genehmigungsvorbehalte). Transaktionshemmnisse (Deal Breaker) sind auf beiden Seiten zu identifizieren und - soweit möglich - über Verhandlungen bzw. Gestaltungen zu beseitigen. Am Ende steht der feste Wille beider Parteien zur Durchführung der Transaktion.
  • Vertragsgestaltung - Der Kaufvertrag (SPA - Sale and Purchase Agreement) wird entworfen - inklusive aller relevanten Anlagen und Nebenverträge. Hier müssen wir als Ihr Steuerberater / Wirtschaftsprüfer zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt intensiv und zugleich in höchstem Maße sorgfältig an den Entwürfen arbeiten. Es soll schließlich alles so geregelt werden, wie Sie es sich vorstellen. Sobald das Vertragswerk vorbereitet ist wird der Notar von der Käuferseite ausgewählt und beauftragt.
  • Signing - beide Seiten unterzeichnen die Verträge.
  • Closing - Der Vertrag wird vollzogen - häufig durch Zahlung des Kaufpreises und Übereignung des Eigentums am verkauften Unternehmen. 
  • Post-Merger Integration - Integration des erworbenen Unternehmens (auf Käuferseite) - nach der Transaktion sind eine Vielzahl wirtschaftlicher und sonstiger Aspekte umsetzen, sonst kann selbst eine bis dato optimal durchgeführte Transaktion noch wirtschaftlich scheitern. So ist z.B. die Führungsorganisation rechtzeitig anzubinden und zu vereinheitlichen. Gleiches gilt für die operativen Geschäftsaktivitäten und die begleitenden Aspekte (wie z.B. Kommunikation mit übernommenen Mitarbeitern, mit Kunden und Lieferanten, Vereinheitlichung von Beschaffungswesen, Marktauftritt, Bankverbindungen, Versicherungsverträgen). 

 Noch Fragen offen? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage vollkommen diskret.